Fachinformationen - Chlamydien


Chlamydien

Erreger:

Kleine, obligat intrazelluläre Bakterien, die eine den gramnegativen Bakterien ähnliche Zellmembran besitzen und DNA und RNA-enthalten. Infektiös ist nur das 300-400 nm große, gegen Umwelteinflüsse sehr resistente Elementarkörperchen. Die metabolisch aktive Form besteht aus dem intrazellulär gelegenen Retikularkörperchen (800-1.000 nm). Primär menschenpathogene Formen:

Chlamydien befallen sezernierende, zilienbesetzte, kubische Drüsenzellen des Respirations- und Urogenitaltraktes und Konjunktivalzellen. Irreversible Schäden entstehen weniger durch direkte Zellzerstörung durch Chlamydien, sondern durch überschießende Immunreaktionen und den anschließenden narbigen Ersatz zerstörten Gewebes.
Verbreitung:
Weltweit mehr als 500 Millionen infizierte Personen, über 6 Millionen erblinden nach Trachominfektion. In den USA wird die Zahl der mit Chlamydien infizierten Personen auf 3,5 Millionen geschätzt. In Deutschland sind durchschnittlich 13% der jungen Frauen befallen, bis zu 80% der Infizierten sind symptomfrei. Schätzungen zufolge bleiben allein in der Bundesrepublik 100.000 Frauen aufgrund von Chlamydieninfektionen ungewollt kinderlos.
Infektionsweg:
Sexuell, Schmierinfektion, Tröpfcheninfektion
Inkubationszeit:
6-8 Stunden nach der Primärinfektion mit Elementar- werden die Retikularkörperchen gebildet. Aus diesen Retikularkörperchen entstehen nach 24 Stunden neue Elementarkörperchen, die nach 48-72 Stunden aus der zerstörten Zelle entweichen. Klinische Symptome entwickeln sich 1-4 Wochen nach der Infektion.
Symptomatik:

Diagnostik:

Differentialdiagnose:
Neisseria gonorrhoea, Mykoplasmen, respiratorische Viren, Legionellen.
Therapie:
(2x100mg) Doxycyclin, (4x500mg) Erythromyzin über 2-3 Wochen oder Azitromyzin über 5 Tage. Rezidive sind nicht selten. Morbus Reiter: Tetrazykline und gleichzeitige Gabe von Cortikosteroiden.
Prophylaxe:
Hygienemaßnahmen, Safer Sex, Information (rechtzeitige Behandlung bei geringen Symptomen), Mikrobiozide (z.B. bei Kondombeschichtung)
Immunität:
Keine, nach durchgemachter Infektion. Neuinfektion jederzeit möglich.
Gesetzliche Regelungen:
Nach §7, Abs.1 IfSG besteht Meldepflicht für den direkten oder indirekten Erregernachweis bei Chlamydia psittaci und für eine Trachomerkrankung. Nach §12, Abs.1 IfSG besteht Meldepflicht an die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde und an das RKI.

 
Weiterführende Informationen


MG, 21.06.2018



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