Fachinformationen - Yersiniose


Yersiniosis (Pseudoappendizitis)

Erreger:

Yersinia enterocolitica, Yersinia pseudotuberculosis (verschiedene Serotypen, gramnegative, bewegliche Stäbchen, Familie der Enterobakterien)
Verbreitung:
Weltweit, hauptsächlich in gemäßigten Klimazonen
Infektionsweg:
Aufnahme des Erregers über kontaminierte Lebensmittel oder Trinkwasser. Die Yersiniose ist eine Zoonose. Das Hauptreservoir für Y.pseudotuberculosis sind wilde und domestizierte Vögel sowie verschiedene Säugetiere, der Mensch ist nur zufällig betroffen. Die Hauptinfektionsquelle des Menschen für Y. enterocolitica stellt wahrscheinlich das Schwein dar, unzureichend gekochtes Schweinefleisch wird für eine wichtige Infektionsquelle gehalten.
Inkubationszeit:
3 – 10 Tage
Symptomatik:
Die Krankheit beginnt meist akut mit wäßrigen Durchfällen (insbesondere bei Kleinkindern), Bauchschmerzen, Fieber, Kopfschmerzen, Pharyngitis, Übelkeit und Erbrechen. Bei älteren Kindern kann es zu einer Lymphadenitis mesenterica kommen, deren klinisches Bild einer Appendizitis ähnelt (Pseudoappendizitis). Bei ca. 10% der betroffenen Erwachsenen entwickelt sich ein Erythema nodosum. Septische Verläufe sowie das Entstehen einer Osteomyelitis oder von Leberabszessen sind bekannt. Postinfektiös kann es zu einer reaktiven Arthritis, Urethritis oder Iritis kommen (Reiter-Syndrom, nahezu ausschließlich Erwachsene). Y.enterocolitica führt eher zu einem gastreoenteritischem Krankheitsbild, während Y.pseudotuberculosis häufiger das Bild einer Pseudoappendizitis zeigt.
Diagnostik:
Nachweis des Erregers durch Anzucht aus Stuhlproben und ggf. aus Biopsien oder Blut., Nachweis von spezifischen Antikörpern.
Differentialdiagnose:
Appendizitis, Durchfälle anderer Genese, reaktive Arthritis durch Chlamydien oder Salmonellen
Therapie:
Eine antibiotische Therapie ist nur bei schweren Verläufen indiziert (Cotrimoxazol, Tetracycline, Chinolone).
Prophylaxe, Immunität:
Nahrungsmittelhygiene
Gesetzliche Regelungen: 
Nach §7, Abs.1 IfSG besteht für Y. enterocolitica Meldepflicht für den direkten oder indirekten Erregernachweis.

RMZ, 11.03.2022



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