Reiseinformationen - Europäische Krankenversichertenkarte


Europäische Krankenversichertenkarte

Seit 2005 gilt die European Health Insurance Card (EHIC). Sie

Die EHIC darf nicht mit einer Reisekrankenversicherung, die ggf. auch einen Rücktransport aus dem Ausland beinhaltet, verwechselt werden. Die Europäische Krankenversicherungskarte ermöglicht die Inanspruchnahme des Öffentlichen Gesundheitswesens (Ärzte, Krankenhäuser) innerhalb der EU für medizinisch notwendige Leistungen, sie gilt jedoch nicht für private Gesundheitsdienstleister. Informationen über Reisekrankenversicherungen kann man u.a. über die Geschäftsstellen seiner Krankenkasse erhalten. Bei gesetzlich Versicherten in Deutschland muss die Karte nicht beantragt werden, sondern findet sich auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte aufgedruckt. Innerhalb der EU ersetzt die EHIC den früheren "Auslandskrankenschein".

Zu den Daten, die auf der EHIC erfasst sind, gehören u.a. : 

Das durch die EHIC abgedeckte Leistungsspektrum gilt außschließlich für die akut erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel: akuter Infekt, Knochenbrüche, Zahnschmerzen, sonstige Notfälle) oder für die kontinuierliche Betreuung bei chronischen Krankheiten wie Diabetes. Wenn sich ein Versicherter bewusst zu einer Behandlung im Ausland entschließt, muss die Kostenerstattung zuvor mit der Krankenkasse geklärt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass besonders aufwendige Geräte zum Einsatz kommen (Dialysebehandlungen o.ä.). 


Quelle

www.krankenkassen.de/ausland/Europaeische-Krankenversicherungskarte/

 

 

 

RMZ, 04.02.2009



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