Reiseinformationen - Reiseversicherung
Reiseversicherung
Die europäische Krankenversicherungskarte wird künftig eine medizinisch notwendige Behandlung zumindest im europäischen Ausland erleichtern. Gesetzlich Krankenversicherte sollten sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, mit welchen Ländern ein Sozialversicherungsabkommen besteht und welche Unterlagen sie benötigen.
Ausgenommen davon sind allerdings chronisch Kranke und ältere Versicherte, wenn sie sich aufgrund ihres Alters oder bestehender Vorerkrankungen nicht privat absichern können. Für diese Personen kann die gesetzliche Krankenversicherung auch im außereuropäischen Ausland Leistungen übernehmen.
Allerdings muss trotz der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) häufig zugezahlt werden, denn die gesetzliche Krankenkasse darf Kosten für Rücktransporte grundsätzlich nicht übernehmen. Vor Reisebeginn sollte der Versicherungsschutz unbedingt abgeklärt werden! Es ist ratsam, eine zusätzliche Police, die einen im Krankheitsfall Rücktransport umfasst, abzuschließen.
Private Krankenversicherungen gelten häufig auch im Ausland, dieser Schutz erstreckt sich jedoch oft nicht auf alle Länder und nicht auf unbegrenzte Zeit. Wenn Sie privat versichert sind, überprüfen Sie bitte vor der Reise Ihren Versicherungsschutz und ergänzen Sie ihn ggf. durch eine Reisekrankenversicherung. Für Länder, in denen das Sozialversicherungsabkommen nicht gilt, ist eine Reisekrankenversicherung erforderlich. Dort sind Sie „Privatpatient“ und müssen sonst alle Rechnungen selbst bezahlen. Die Leistungen der Reisekrankenversicherungen unterscheiden sich jedoch häufig in entscheidenden Einzelheiten. Überprüfen Sie daher bitte vor Abschluss die folgenden Punkte:
- Häufig sind Vorerkrankungen ausgeschlossen, ebenso Schwangerschaftsbeschwerden, Unfallfolgen, Geschäftsreisen oder Zahnersatz
- Abrechnungsmodus im Krankheitsfall abklären
- Häufig sind Sportarten wie Tauchen, Trekking, Bergsteigen, Fallschirmspringen und andere „Fun-Sportarten“ nicht mitversichert. Klären Sie dies bitte mit dem Versicherungsunternehmen, es werden Spezialtarife angeboten
- Bei Reisen in entlegene Gebiete sollten Sie klären, inwieweit Such-, Rettungs- und Bergungskosten übernommen werden
- Bietet der Versicherer einen Notrufservice an, der im Fall des Falles 365 Tage rund um die Uhr für Sie erreichbar ist?
- Ausländische Staatsbürger genießen bei einigen Versicherern keinen Schutz, wenn sie in ihr Heimatland reisen.
Es werden inzwischen zahlreiche Versicherungen im Zusammenhang mit Reisen angeboten. Bei allem Wunsch nach Schutz sollte man sich aber nicht „überversichern“.
Versicherungsart
- Reise-Notruf: Soforthilfe weltweit bei Notfällen im Ausland, d.h. bei Krankheit, Unfall oder Tod. Die Notrufzentralen der Versicherungen sind immer erreichbar und organisieren Hilfe, z.B. bei der Beschaffung notwendiger Arzneimittel oder bei der Suche eines Dolmetschers oder Anwalts.
- Kreditkarten: Im Preis einiger Kreditkarten sind bereits diverse Reiseversicherungen enthalten. Meist wird der Versicherungsschutz aber nur dann gewährleistet, wenn die Reise auch mit dieser Kreditkarte bezahlt wurde (Abrechnung sorgfältig aufbewahren).
- Reiseunfall: Im Urlaub ist das Unfallrisiko oft höher als zu Hause, z.B. aufgrund der Verkehrssituation oder der Ausübung von Sportarten. Daher ist eine Reiseunfallversicherung sinnvoll. Sie zahlt die vereinbarte Versicherungssumme bei Tod oder dauernder Invalidität durch einen Unfall während der Reise. Die Reise-Unfallversicherung zahlt die Deckungssummen zusätzlich zu denen einer bereits bestehenden privaten Unfallversicherung.
- Reise-Rücktrittskosten: Wenn eine gebuchte Reise aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann, erstattet die Reise-Rücktrittskostenversicherung die anfallenden Stornokosten. Zu den versicherten Rücktrittsgründen gehören u.a. Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung sowie erheblicher Schaden am Eigentum (z.B. durch Feuer oder Hochwasser). Eine Reise-Rücktrittskostenversicherung kann nur bei Reisebuchung oder bis 14 Tage danach abgeschlossen werden. (Bei Last-Minute-Reisen nur am Buchungstag). Eine Reiseabbruch-Versicherung ersetzt bei ungeplanter Beendigung des Urlaubs zusätzliche Rückreisekosten und den Wert der nicht genutzten Reiseleistung.
- Reisegepäck: Sie ersetzt, je nach Reiserisiken, die Kosten für gestohlenes oder beschädigtes Gepäck, in der Regel auch bei „Trickdiebstahl“ oder Entwenden aus dem Hotelzimmer. Für Gepäck, das während des Flugs abhanden kommt, entschädigt die Fluglinie einen Standardbetrag pro Kilogramm Gepäck, auch wenn der Inhalt mehr wert war. Die Reiseversicherung erstattet in diesem Fall die Kosten bis zur Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme.
- Reisehaftpflicht: Sie leistet Schadenersatz bei Personen- oder Sachschäden, die durch die versicherte Person verursacht wurden. Die Reisehaftpflichtversicherung zahlt zusätzlich zu einer privaten Haftpflicht. Das ist u.a. wichtig für USA-Reisende, da hier die Schadenersatzansprüche die Versicherungssummen deutscher Haftpflichtversicherungen schnell überschreiten können.
- Reiseabbruch: Diese Versicherung greift bei einer außerplanmäßigen Beendigung der Reise, z.B. bei Tod, schwere Unfallverletzung, Erkrankung, etc. Der anteilige Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen wird (abzüglich eines Selbstbehaltes) erstattet.
- Autoschutzbrief / Kfz-Haftpflicht: Für Autofahrten ins Ausland ist ein Schutzbrief sehr hilfreich. Neben den Serviceleistungen rund ums Auto ist meistens auch der Rücktransport im Krankheitsfall eingeschlossen. Eine zusätzliche Haftpflichtversicherung macht Sinn, wenn Sie im europäischen Ausland mit einem Mietwagen unterwegs sind und Sie die im Ausland geltenden Versicherungssummen auf deutsches Niveau anheben möchten.
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RMZ, 08.03.2012