Reiseinformationen - Reiseversicherung


Reiseversicherung

Die europäische Krankenversicherungskarte wird künftig eine medizinisch notwendige Behandlung zumindest im europäischen Ausland erleichtern. Gesetzlich Krankenversicherte sollten sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, mit welchen Ländern ein Sozialversicherungsabkommen besteht und welche Unterlagen sie benötigen.

Ausgenommen davon sind allerdings chronisch Kranke und ältere Versicherte, wenn sie sich aufgrund ihres Alters oder bestehender Vorerkrankungen nicht privat absichern können. Für diese Personen kann die gesetzliche Krankenversicherung auch im außereuropäischen Ausland Leistungen übernehmen.

Allerdings muss trotz der europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) häufig zugezahlt werden, denn die gesetzliche Krankenkasse darf Kosten für Rücktransporte grundsätzlich nicht übernehmen. Vor Reisebeginn sollte der Versicherungsschutz unbedingt abgeklärt werden! Es ist ratsam, eine zusätzliche Police, die einen im Krankheitsfall Rücktransport umfasst, abzuschließen.

Private Krankenversicherungen gelten häufig auch im Ausland, dieser Schutz erstreckt sich jedoch oft nicht auf alle Länder und nicht auf unbegrenzte Zeit. Wenn Sie privat versichert sind, überprüfen Sie bitte vor der Reise Ihren Versicherungsschutz und ergänzen Sie ihn ggf. durch eine Reisekrankenversicherung. Für Länder, in denen das Sozialversicherungsabkommen nicht gilt, ist eine Reisekrankenversicherung erforderlich. Dort sind Sie „Privatpatient“ und müssen sonst alle Rechnungen selbst bezahlen. Die Leistungen der Reisekrankenversicherungen unterscheiden sich jedoch häufig in entscheidenden Einzelheiten. Überprüfen Sie daher bitte vor Abschluss die folgenden Punkte:

Es werden inzwischen zahlreiche Versicherungen im Zusammenhang mit Reisen angeboten. Bei allem Wunsch nach Schutz sollte man sich aber nicht „überversichern“.

Versicherungsart

Weitere Artikel

 

RMZ, 08.03.2012



Drucken

Zur Website www.gesundes-reisen.de