Fachinformationen - Acanthamöbiasis


Acanthamöbiasis, Granulomatöse Amöben-Enzephalitis (GAE), Acanthamöbenkeratitis

Erreger:
Acanthamöba spez. (Protozoa, Rhizopoda)
Verbreitung:
weltweit
Infektionsweg:
Ausgehend von Hautläsionen ist eine hämatogene Streuung in das ZNS möglich. Auch die Lunge wird als potentielle Eintrittspforte diskutiert. Bei der Acanthamöbiasis des Auges erfolgt die Infektion meist über kontaminierte, weiche Kontaktlinsen.
Inkubationszeit:
möglicherweise 2 Wochen bis mehrere Monate.
Symptomatik:
Das Auftreten einer GAE wurde hauptsächlich bei Immunsupprimierten oder debilen Personen beschrieben. Der Beginn einer GAE ist eher schleichend. Die Patienten klagen über Gedächtnisstörungen, Krampfanfälle, Fieber, Kopfschmerzen, Hemiparesen. Die Enzephalitis kann wenige Tage bis mehrere Monate dauern und tödlich enden. Die Amöbenkeratitis wird häufig initial verkannt. Die Symptome sind: Fremdkörpergefühl im Auge, zunehmende Schmerzen, Augentränen, Blepharospasmus und verschwommenes Sehen. Die Symptomatik kann sehr stark fluktuieren, auch können völlig beschwerdefreie Intervalle beobachtet werden. Bei fortschreitender Erkrankung kommt es zu einer Iritis, Uveitis, erhöhtem Augendruck und einem zunehmenden schmerzhaften Visusverlust.
Diagnostik:
Nachweis der Acanthamöben in Biopsien der Hautläsionen. Die GAE wurde meist erst post mortem in Hirnbiopsien erkannt. Liquoruntersuchungen führten bisher nie zu einer Diagnosestellung. Die Acanthamöbenkeratitis kann durch histopathologischen oder kulturellen Nachweis der Acanthamöben in Korneabiopsien diagnostiziert werden.
Differentialdiagnose:
Enzephalitiden oder Keratitiden anderer Genese (viral, bakteriell oder pilzbedingt).
Therapie:
Standardisierte Therapien der GAE existieren nicht, da die Diagnosestellung häufig erst post mortem erfolgt. In vitro zeigen Präparate wie Pentamidin oder Ketoconazol, Miconazol, Paromomycin oder Neomycin Wirksamkeit. Die Frühdiagnose der Amöbenkeratitis ermöglicht eine erfolgreiche Therapie basierend auf chirurgischer Intervention und häufiger lokaler Applikation von Miconazol.
Prophylaxe, Immunität:
Eine Keratitis kann durch richtige Kontaktlinsenpflege vermieden werden.
Gesetzliche Regelungen:
Es besteht keine Meldepflicht nach IfSG.

RMZ, 04.06.2018



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