Fachinformationen - Gelbfieberimpfung


Gelbfieberimpfung


Gelbfieberrisiko
Gelbfieber ist eine Viruserkrankung, die in bewaldeten, ländlichen Regionen und angrenzenden Siedlungen zahlreicher Länder des tropischen Afrikas und Südamerikas beheimatet ist. Das natürliche Reservoir sind Wildtiere (Affen) und die Übertragung erfolgt durch die Aedes-Mücke, die auch das Denguefieber überträgt. 2000-2007 wurden weltweit etwa 5.200 Infektionen gemeldet, 90% in Westafrika. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass jährlich etwa 200.000 Menschen an leichteren Verlaufsformen von Gelbfieber erkranken. Eine ursächliche Therapie steht nicht zur Verfügung. Nicht immune Patienten versterben trotz intensivmedizinischer Versorgung in 20-60% der Fälle an den Folgen eines Multiorganversagens.

Die amerikanische Gesundheitsbehörde (CDC) schätzt das Erkrankungsrisikos für Reisende in Endemiegebieten Westafrikas auf der Basis der Infektionsraten von Einheimischen auf 50 pro 100.000 und in endemischen Gebieten im tropischen Südamerika auf 5 pro 100.000 veranschlagt. (CDC 2011) Genaue Daten zu den Infektionsrisiko fehlen allerdings, da viele Infektionen ohne Symptome und daher unbemerkt verlaufen können (Thomas 2012). 

Impfung
Seit 1937 wurden über 500 Mio. Impfstoffdosen gegen Gelbfieber verabreicht. Es handelt sich um einen Lebendimpfstoff mit einem abgeschwächten aber vermehrungsfähigen Virus (17D). Die Impfung wird nach Abwägung von Nutzen und Risiko für Reisende in endemische Gelbfiebergebiete empfohlen und erfolgt einmalig mindestens zehn Tage vor der Reise. Sie kann auch in Ländern ohne Gelbfiebervorkommen verlangt werden, wenn die Einreise aus einem Gelbfieber endemischen Land erfolgt. Zehn Tage nach der erstmaligen Impfung besteht ein Schutz für mindestens zehn Jahre. Inzwischen gehen Experten überwiegend davon aus, dass der Schutz mindestens mehrere Jahrzehnte, wahrscheinlich jedoch sogar lebenslang anhält. Diese Einschätzung steht in zunehmend deutlichem Kontrast zu den Regelungen des Internationalen Reiseverkehrs, denen zufolge eine Gelbfieberimpfung bereits dann für die Einreise in ein Land verlangt werden kann, wenn die letzte Impfung länger zurückliegt als zehn Jahre. (Patel 2013)

Die Ständige Impfkommission empfiehlt jedoch seit 11.08.2022 vor erneuter oder bei fortgesetzter Exposition einmalig eine Auffrischimpfung, sofern 10 oder mehr Jahre seit der Erstimpfung vergangen sind. Unter bestimmten Umständen - insbesondere bei eingeschränkter Immunkompetenz während erster Impfung - kann eine Auffrischimpfung sogar vor Ablauf der zehn Jahre sinnvoll sein. Nach erfolgter 2. Impfstoffdosis sind keine weiteren Auffrischimpfungen notwendig
Siehe STIKO- Leitlinien 2022


Zu anderen Lebendimpfungen ist ein Abstand von mindestens vier Wochen erforderlich, wenn sie nicht zeitgleich am gleichen Tag verabreicht werden. Zu Totimpfstoffen ist kein Abstand erforderlich. Der Abstand zu Immunglobulingabe oder Bluttransfusion muss 90-120 Tage betragen.
 
Nebenwirkungen
Die Verträglichkeit des seit 1937 verwendeten Impfstoffes ist im Allgemeinen gut.  Da es sich aber um eine Impfung mit  lebenden, aber stark abgeschwächte (attenuiertenn) Viren handelt, sind grippeähnliche Nebenwirkungen möglich oder lokale Rötungen oder Schwellungen, die auf die Injektionsstelle beschränkt bleiben (Vorkommen bei etwa 25% der Geimpften).

Die körperliche Leistungsfähigkeit ist in der Regel für ein bis wenige Tage herabgesetzt, so dass die Impfung in der Regel in ausreichendem Abstand zu Fernreisen oder zu Leistungssport verabreicht wird.

 Vorkommen gefährlicher Nebenwirkungen:

 Untersuchungen zu Fällen mit schweren Nebenwirkungen:

Gegenanzeigen
Bei akuten Erkrankungen darf nicht geimpft werden. Auch Kinder vor dem neunten Lebensmonat dürfen nicht geimpft werden und Kinder im Alter von neun bis zwölf Monaten nur in Ausnahmefällen, wenn tatsächlich ein reales Gelbfieberrisiko zu erwarten wäre (z.B. nicht aufschiebbarer Ausreise in eine ländliche Region Westafrikas). Ebenfalls kontraindiziert ist die Impfung bei

Bis zu zwei Wochen nach der Impfung kann es gelegentlich zu einer Verminderung der Blutplättchen (Thrombozyten) mit Blutungsneigung kommen. Patienten mit einer Blutungsneigung sollten daher nur nach strenger Risikoabwägung geimpft werden. Bei chronischen neurologischen Erkrankungen, bei schweren Vorkrankheiten und bei einem Alter über 60 Jahre sind Nutzen und Risiko der Impfung besonders sorgfältig abzuwägen.

Schwangerschaft und Stillperiode

Bei einer Gelbfieberimpfaktion in Brasilien wurden mehr als 300 Frauen, die zum Zeitpunkt der Impfung noch nichts von ihrer bestehenden Schwangerschaft wussten, nachkontrolliert. Es fand sich bei den Neugeborenen, die während der Frühschwangerschaft mit dem Gelbfieberimpfvirus konfrontiert waren, keine Häufung größerer Missbildungen. Auffällig war jedoch ein statistisch signifikant häufigeres Auftreten kleinerer Fehlbildungen. Hierzu gehörten beispielsweise Naevi (Muttermale) und Hämangiome (Blutschwämme). Eine direkte Beziehung zur Gelbfieberimpfung der Mutter konnte u.a. aufgrund der kleinen Fallzahlen nicht sicher nachgewiesen werden, ist aber nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.

Eine Übertragung eines Gelbfieber-Impfvirus in der Stillperiode ist möglich.

Verhalten nach der Impfung:

Einschätzung für Reisende
Die wichtigsten Risikofaktoren für die Entwicklung der oben genannten Erkrankungen nach Impfung bestehen bei Kinder mit einem geringeren Lebensalter als neun Monate, bei Personen mit einem Alter über 60 Jahre, sowie bei früheren Erkrankungen der Thymusdrüse in der Kindheit. Bei Personen, deren Brustkorb als Kind, z.B. wegen einer Herzfehleroperation eröffnet wurde, muss damit gerechnet werden, dass die Thymusdrüse entfernt worden ist.

Für unter 60 jährige Reisende in Risikogebiete, bei denen keine eingeschränkte Immunabwehr vorliegt, besteht je nach Art der Unterbringung und des Reiseziels möglicherweise ein höheres Risiko an Gelbfieber zu erkranken, als nach Gelbfieber-Impfung eine viscerotrope Erkrankung zu entwickeln (Kollaritsch 2007).

Anders stellt sich die Situation dar, wenn eine Gelbfieberimpfung für die Einreise in bestimmte Länder (z.B. bei Südamerikarundreisen oder Kreuzfahrten) verlangt wird, obwohl kein Gelbfieberrisiko in den besuchten Regionen existiert. In diesen Fällen wäre Gelbfieber-Impfung ein unnötiges Risiko. Im Falle gesundheitlicher Beeinträchtigungen (Immunerkrankungen, Kortisontherapie etc.) kann deshalb ein ärztliches Impfbefreiungsdokument („Exemption Certificate“ ) ausgestellt werden. Eine Garantie für die Anerkennung dieses Formulars im Ausland kann jedoch nicht gegeben werden (s.u.). Vor Besuch einer Gelbfieberimpfstelle ist es sinnvoll zu klären, ob ggf. Impfbefreiungsdokumente in der entsprechenden Einrichtung ausgestellt werden.

Exemption Certificate:

Quellen:

WHO

Artikel

 

HEF, MG, 24.08.2022



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