Reiseinformationen - Drogen: Party


Partydrogen, K.o.-Tropfen und Reisen

Bei jugendlichen Reisenden gehört zu einem gelungen Urlaub: "Sea, Sex and Sun" oder "Party ohne Ende". Um gut in Stimmung zu kommen, fließt  Alkohol und es wird aktiv oder passiv Nikotin eingeatmet. Manche verstärken den gute Laune-Effekt durch illegale Substanzen. Dazu zählen neben THC (Cannabis), Kokain und vor allem Amphetamine.

Die Gruppe der Amphetamine (Speed) wirkt, indem sie den Abbau der Überträgersubstanzen Dopamin und Adrenalin im Gehirn hemmt. In der Folge nehmen Wachheit, Tatendrang und das Gefühl der Energie zu.

Auch Ecstasy (XTC, MDMA) gehört zur Gruppe der Amphetamine. Es erhöht aber besonders die Konzentration der Übertragungssubstanz Serotonin im Gehirn, was zu Verbundesheitsgefühlen und Euphorie führt. Die Nutzer fühlen sich wach, angeregt und energiegeladen. Serotonin ist die Regulation der Körpertemperatur und in die Gedächtnisfunktion eingebunden.

Bei XTC und Speed können z.B. bei intensivem Tanzen Überhitzungszustände auftreten, Kreislaufkollaps und auch Herzversagen. Auch Todesfälle sind dann möglich. Das Erinnerungsvermögen leidet, und bei  intensivem Gebrauch von Amphetaminen kann es zu massiven Angstzuständen (Horror-Trip), zu psychotischen und hirnorganischen Störungen kommen.

K.-o.-Tropfen ist die Bezeichnung für eine anders als XTC und Speed wirkende Partydroge, die unbemerkt in das Getränk eines Opfers geträufelt werden können. Gemeint ist GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure), eine Substanz, die dem Neurotransmitter GABA verwandt ist, der die Hirnaktivität am stärksten dämpft. GHB kann in der Medizin zur Narkoseeinleitung benutzt werden. GHB hat (als Natriumsalz) einen salzigen und seifigen Geschmack. Dieser kann durch einen starken Eigengeschmack des Getränks, z. B. durch Bitter Lemon oder Grapefruitsaft überdeckt werden. Die Wirkung zunehmender Schläfrigkeit tritt innerhalb von 15–30 Minuten ein. GHB wird innerhalb von zwölf Stunden abgebaut. Die Erinnerung an die Zeit unter Drogeneinfluss ist wegen Einschränkungen des Erinnerungsvermögens meist nur lückenhaft. Der Nachweis krimineller Anwendungen von GHB ist deshalb schwierig.

Häufig kommt es nicht zu einer Strafverfolgung oder Verurteilung, weil kein Tatverdächtiger zu ermitteln ist, Verdächtige nicht greifbar sind oder keine ausreichende Beweislage vorliegt. Die Strafverfolgung ist oft schwierig, weil das Opfer sich möglicherweise  nicht mehr an den Tathergang erinnern kann oder zum Zeitpunkt der Tat erheblich unter dem Einfluss anderer Drogen stand (meist Alkohol). Untersuchungen in England zeigten, dass sich ein Anfangsverdacht auf unfreiwillige Medikamenten-Einnahme nur in den seltensten Fällen (2%) bestätigt. Und nur die Hälfte der bestätigten Fälle wird vor Gericht verhandelt.  Im außereuropäischen Ausland ist stets damit zu rechnen, dass die Behörden einem geringeren Ermittlungsdruck unterliegen. Man möchte Touristen nicht verschrecken.

Hinweise für Reisende

Reisende, die feiern und sich amüsieren wollen, sollten dies nicht alleine tun, sondern am besten zusammen mit mehreren vertrauenswürdigen Freundinnen und Freunden, die gegenseitig aufeinander „aufpassen“. Den Alkoholkonsum steuern zu wollen ist nicht einfach, weil Hemmschwellen und Kritikfähigkeit abgesenkt werden und damit  die Grenzen für das eigene "Limit" leicht verschwimmen. Insbesondere Cocktails mit Säften, Bitterstoffen oder Mischgetränke wie "Cola&Rum" sind riskant, weil in diese zwar nicht unbedingt K.-o.-Tropfen, aber durchaus unbemerkt ein zusätzlicher Schuss Hochprozentiges eingefüllt werden kann.

Wenn bei einem der Partybesucher plötzlich unklare Beschwerden auftreten, muss der oder die Betroffene ärztlich untersucht/versorgt werden. Die Auswirkungen von Alkoholvergiftung, XTC oder Speed ähneln sich: Es kommt zu Erinnerungs- und Sprachstörungen, Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, zu Kreislaufbeschwerden und Muskelschwäche. Wenn eine Benommenheit, ein Dämmerzustand oder ein Gefühl für Willenslosigkeit auftritt, könnte das auf die kriminelle Anwendung von GHB hinweisen.

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Zitierte Literatur

 

MG, HEF,SH, 09.10.2018



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